Dafür gibt es die eidesstattliche Erklärung
Veröffentlicht am . Zuletzt geändert am .- Was ist eine eidesstattliche Erklärung?
- Wissenschaft: möglichst redlich und überprüfbar
- Sorgfältig mit Quellen umgehen: Auch inhaltlich ein Gewinn
- Urheberrechtsverletzung: Kein Kavaliersdelikt
- Was gilt als Plagiat in einer Masterarbeit?
- Eine eidesstattliche Erklärung schreiben: So geht’s!
- Eidesstattlich ist nicht ehrenwörtlich!
- Literatur
Wissenschaftliches Arbeiten, egal welcher Fachdisziplin, stützt sich immer auf die Aussagen anderer. Mit der Betonung auf „stützen“: Es geht schließlich nicht nur darum, aus den Erkenntnissen anderer das Eigene zusammenzuflicken, sondern fremdes Wissen zu nutzen, um eigene Erkenntnisse zu einer ausgewählten Fragestellung zu gewinnen. Kurz: Eine eigenständige Leistung zu erbringen. Das versichert man in der sogenannten eidesstattlichen Erklärung in einer Masterarbeit.
Was ist eine eidesstattliche Erklärung?
Zunächst einmal ist die Erklärung ein offizielles Dokument, das der Verfasser unterschreibt. Er bestätigt damit, dass er die Arbeit eigenständig und ohne fremde Hilfe verfasst hat und alle verwendeten Quellen angegeben hat. Das ist in der Regel nur bei der Masterarbeit und anderen Abschlussarbeiten nötig – obwohl natürlich auch Hausarbeiten diese Bedingungen berücksichtigen müssen. Es ist die wichtigste formale Vorschrift einer jeden wissenschaftlichen Arbeit (vgl. Heesen 2014: 50).
Jede Hochschule stellt eigene Vorlagen zu Verfügung, die den genauen Wortlaut der Eidesstattlichen Erklärung bzw. Eidesstattlichen Versicherung angeben. Daher sollte jeder Verfasser diese Vorgaben der Universität oder Fachhochschule einhalten. Man findet sie häufig in den Prüfungsordnungen des eigenen Studiengangs.
Variieren können diese Vorgaben etwa darin, wo genau sie stehen, ob sie eine Gliederungs- und Seitennummer haben und inwiefern sie in die Arbeit eingebunden sind oder als gesondertes Dokument abgegeben werden sollen.
Wissenschaft: möglichst redlich und überprüfbar
Die Versicherung der Eigenständigkeit weist daraufhin, wie ernst und wichtig man als Verfasser seinen Umgang mit fremden Quellen nehmen sollte. Schließlich ist jeder direkt oder indirekt übernommene Gedanke oder jedes Zitat zu kennzeichnen, Stichwort „Redlichkeit in der Wissenschaftskommunikation“ (Rettig 2017:76).
Aber es ist auch aus inhaltlichen Gründen wichtig. Schließlich führt jeder wissenschaftliche Text eine bereits laufende Diskussion, in der Ergebnisse und Erkenntnisse erarbeitet wurden, fort (vgl. Steinhoff 2009:167) und ist auf diese angewiesen. Gerade deshalb ist unbedingt erforderlich, zwischen eigenem und fremdem Gedankengut zu trennen.
Das heißt, dass alle Aussagen belegt sein müssen, ansonsten gelten sie als Einschätzungen des Autors. Das muss vollständig, korrekt und entsprechend einer einheitlichen, etablierten Zitierweise geschehen – es geht auch darum, dass der Leser verwendete Quellen schnell und einfach nachschlagen kann, um das Thema selbst weiter zu bearbeiten. Der Verfasser leistet somit „einen Beitrag für die Vernetzung des vorhandenen Wissens“ (Heesen 2014:19). Lesern muss es immer möglich sein, sämtliche getroffenen Aussagen und Hypothesen überprüfen zu können.
Sorgfältig mit Quellen umgehen: Auch inhaltlich ein Gewinn
Es gilt im Übrigen auch die wissenschaftliche Qualität der ausgewählten Quellen zu berücksichtigen, da Aussagen, die sich auf fragwürdige Quellen stützen, die Qualität der eigenen Arbeit mindern können (vgl. ebd.). Zudem sollte wissenschaftliches Arbeiten eine eigenständig erbrachte Leistung des Studierenden darstellen. Nur durch die Angabe von zitierten Stellen ist es möglich, dass andere überprüfen können, inwiefern der Verfasser selbstständig gearbeitet hat (vgl. Kollmann 2016:81).
Aber was an der eigenen Arbeit muss Eigenleistung sein, wo kann man sich Unterstützung holen? Grundsätzlich gilt, dass das Gegenlesen durch Freunde und Kommilitonen und das professionelle Lektorate der Masterarbeit legal sind. Das gleich gilt für Leistungen der Betreuer, während die Arbeit inhaltlich natürlich selbstständig verfasst sein muss.
Urheberrechtsverletzung: Kein Kavaliersdelikt
Plagiate – die „unrechtmäßige Aneignung von Erkenntnissen anderer durch Übernahme von Textmaterial oder Gedankengut“ (Rettig 2017:77) sind kein „Kavaliersdelikt“ (Lamker 2011:16), auch wenn die Anonymität und die Möglichkeiten des Internets sie immer einfacher machen (Andermann 2006:77).
Sie verletzen das Urheberrecht. Werden sie aufgedeckt, kann die eigene Prüfungsleistung auch rückwirkend aberkannt werden, ebenso wie verliehene akademische Grade (z. B. Dipl.-Ing., B.Sc., M.Sc.). Die genauen Regelungen hierzu sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen festgelegt. Im Wiederholungsfall können zudem hohe Bußgelder verhängt werden (vgl. Lamker 2011:16), sollte ein Plagiat bei einer Plagiatsprüfung gefunden werden.
Was gilt als Plagiat in einer Masterarbeit?
Wer die eidesstattliche Erklärung unterzeichnet, sollte sich bewusst sein, was alles als Plagiat gilt. Nicht nur direkte Zitate, zu denen keine Quelle angegeben wird, zählen. Auch wenn man fremde Gedankengänge unbelegt in eigenen Worten wiedergibt oder sie übersetzt, gilt dies als Plagiat. Wenn man bei Zitaten von Zitaten nicht die ursprüngliche Quelle nennt oder beleglos Metaphern u.ä. übernimmt, ist das ebenfalls ein Plagiat. Häufig entstehen Plagiate aber auch aus Nachlässigkeit oder falsche Quellenangaben (vgl. Rettig 2017:77).
Ausführliche Informationen zum Urheberrecht im Wissenschaftsbetrieb finden sich in einem Papier der „Arbeitsgruppe Urheberrecht“ der Universitätsallianz Metropole Ruhr. Auch die Übersicht der Hochschule für Technik und Wirtschaft aus Berlin hilft weiter.
Eine eidesstattliche Erklärung schreiben: So geht’s!
Die Erklärung steht als von der Arbeit unabhängiges, eigenständiges Dokument. Somit findet man sie meist als letzte Seite ohne Seitennummer hinter dem Literaturverzeichnis. Alternativ kann sie nach anderen (optionalen) Verzeichnissen, beispielsweise dem Abkürzungs-, Tabellen- oder Abbildungsverzeichnis stehen, und beansprucht eine Extraseite (vgl. Heesen 2014:45).
Die Eidesstattliche Erklärung muss unbedingt ein Datum und eine handschriftliche Unterschrift enthalten; bei einer digital eingereichten Arbeit ist sie in ausgedruckter und unterschriebener Form gesondert einzureichen.
Außerdem gehören in der Regel folgende Punkte hinein:
Eine Formulierung, die besagt, dass
- die Arbeit selbstständig verfasst wurde
- ausschließlich die zitierten Quellen herangezogen wurden
- die Arbeit bisher noch nicht veröffentlicht oder einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt wurde (etwa an einer anderen Universität)
- ggf. eine Erlaubnis zur Veröffentlichung bzw. Einwilligung, dass die Arbeit in der Universitätsbibliothek öffentlich zugänglich aufbewahrt und online als Volltext veröffentlicht wird, gegeben wurde.
Abb. 1: Eidesstattliche Erklärung an der Ruhr-Universität Bochum
Abb. 2: Erklärung der Universität Trier
Eidesstattlich ist nicht ehrenwörtlich!
Eine Eidesstattliche Erklärung schreiben ist aus juristischer Sicht übrigens nicht dasselbe wie eine Ehrenwörtliche Erklärung schreiben, also sein „Ehrenwort“ geben. Die eidesstattliche Erklärung steht „an Eides statt“ und bezieht sich auf § 156, § 158 und § 161 des Strafgesetzbuches. Eine Ehrenwörtliche Erklärung (oder auch Selbstständigkeitserklärung) tut dies hingegen nicht. Nur ein Verstoß gegen die eidesstattliche Erklärung kann rechtliche Konsequenzen haben, wie etwa den Entzug eines Titels. Nur diese ist also juristisch eine verbindliche Zusicherung.
Wichtig ist, dass der Wortlaut der Eidesstattlichen Versicherung den Vorgaben der eigenen Universität entspricht. Das heißt, man sollte in der Prüfungsordnung des eigenen Fachbereichs recherchieren. So ist dieser formale aber wichtige Teil der Arbeit schnell abgehakt.
Literatur
Andermann, Ulrich/Drees, Martin/Grätz, Frank (2006): Duden. Wie verfasst man wissenschaftliche Arbeiten?, Mannheim.
Heesen, Bernd (2014): Wissenschaftliches Arbeiten. Methodenwissen für das Bachelor-, Master- und Promotionsstudium, Berlin.
Kollmann, Tobias (2016): Das 1 x 1 des Wissenschaftlichen Arbeitens, Wiesbaden.
Rettig, Heike (2017): Wissenschaftliche Arbeiten schreiben, Stuttgart.
Steinhoff, Torsten (2009): Intertextuelle Prozeduren, in: Dalmas, Martine et al. (Hrsg.): Wissenschaftliche Textsorten im Germanistikstudium deutsch-italienisch-französisch kontrastiv, Loveno di Menaggio.
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